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Mähroboter-FAQ · Betrieb & Regeln

Darf ein Mähroboter nachts mähen?

In Wohngebieten in der Regel nicht. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erlaubt Rasenmäher in Wohngebieten nur an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Mähroboter fallen nach verbreiteter Auffassung ebenfalls darunter, auch wenn sie leise sind. Gemeinden können zusätzlich strengere Regeln festlegen.

Noch wichtiger ist der Tierschutz: Igel sind in der Dämmerung und nachts unterwegs und rollen sich bei Gefahr ein, statt zu fliehen. Naturschutzverbände raten deshalb dringend, Mähroboter nur tagsüber fahren zu lassen. Manche Modelle erkennen Tiere per Kamera, verlassen sollte man sich darauf nicht.

Stellen Sie den Zeitplan in der App auf den Vormittag oder frühen Nachmittag ein. Mehr dazu im Ratgeber Mähroboter und Igel.

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